Gewinnspielbedingungen

§ 1 Gewinnspiel

(1) Das Gewinnspiel wird von Gleis 7 e. V., dem Trägerverein der Zukunftsmacher MV, durchgeführt.

(2) Das Gewinnspiel, das auf Facebook durchgeführt wird, steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind volljährige natürliche Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres gesetzlichen Vertreters.

(2) Die Teilnahme erfolgt durch Beantwortung einer Gewinnspielfrage auf Facebook per Kommentar.

(3) Die Teilnehmer*innen nehmen an der Preisverlosung teil, wenn die Gewinnspielfrage per Kommentar beantwortet wurde. Aus allen Teilnehmer*innen wird der oder die Gewinner*in ausgelost.

(4) Der oder die Teilnehmer*in ist für die Richtigkeit, insbesondere der angegebene E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich.

(5) Der Eingang der Gewinnspielantwort hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Zeitpunkt des geposteten Kommentars.

(6) Jede*r Teilnehmer*in kann nur im eigenen Namen und pro Gewinnspielaktion nur ein einziges Mal an der Verlosung teilnehmen.

(7) Zur Teilnahme ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter*innen und Mitglieder des Gleis 7 e. V. sowie deren Angehörige.

(2) Bei einem Verstoß gegen die Gewinnspielbedingungen behält sich Gleis 7 e. V. das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Der/die Gewinner*in wird von Gleis 7 e. V. schriftlich benachrichtigt. Falls nur der Facebook-Account des/der Teilnehmer*in bekannt ist, wird der/die Gewinner*in über Facebook benachrichtigt. Wird der/die Gewinner*in nicht zeitnah erreicht oder ist die Gewinnbenachrichtigung unzustellbar, verliert er/sie alle Ansprüche auf den Gewinn und per Los wird ein*e neue*r Gewinner*in ermittelt. Der Zeitraum der Rückmeldefrist wird dem/der Gewinner*in in der Benachrichtigung mitgeteilt.

(2) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(3) Sachpreise werden von Gleis 7 e. V. per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet, es sei denn, es ist im Rahmen des Gewinnspiels etwas anderes vereinbart. Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen.

(4) Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Gleis 7 e. V.

(5) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der/die Gewinner*in einen gleichwertigen Ersatz.

(6) Eine Barauszahlung des Gewinns oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Fall möglich.

(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

(1) Gleis 7 e. V. behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Gleis 7 e. V. insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Gleis 7 e. V. von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 6 Datenschutz

(1) Gleis 7 e. V. respektiert die Privatsphäre der Teilnehmer*innen und fühlt sich dem Datenschutz verpflichtet. Allerdings ist es zur Durchführung von Gewinnspielen unumgänglich, dass der/die Nutzer*in nach personenbezogenen Daten gefragt wird.

(2) Personenbezogene Daten sind bei dem Gewinnspiel der Name und die Anschrift (zum Versand des Gewinns), ohne deren Kenntnis z.B. Gewinne nicht übergeben werden können.

(3) Personenbezogene Daten werden erhoben, wenn die Teilnehmer*innen diese von sich aus zur Durchführung des Gewinnspiels mitteilen. Gleis 7 e. V. verarbeitet und nutzt diese Daten nur dann, soweit dies zur Erbringung des Gewinnspiels erforderlich ist.

(4) Der/die Teilnehmer*in erklärt sich mit seiner Teilnahme mit der Speicherung und Verwendung dieser personenbezogenen Daten einverstanden.

(5) Aus den vom User im Sozialen Netzwerk angegeben persönlichen Informationen bezieht Gleis 7 e. V. keine zusätzlichen Daten. In jedem Fall verpflichtet sich Gleis 7 e. V., persönliche Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich gemäß den strengen gesetzlichen Bestimmungen zu verwenden.

(6) Gleis 7 e. V. fühlt sich der Sicherheit der Daten der Teilnehmer*innen verpflichtet. Um einen unbefugten Zugang oder eine unbefugte Offenlegung zu verhindern, die Richtigkeit der Daten zu gewährleisten und die berechtigte Nutzung des Daten sicherzustellen, hat Gleis 7 e. V. entsprechende technische und organisatorische Verfahren eingerichtet, um die Daten zu sichern und zu schützen. Dennoch kann Gleis 7 e. V. für die Offenlegung der Daten der Teilnehmer*innen aufgrund von Fehlern der Datenübertragung und/oder unberechtigtem Zugriff durch Dritte keine Verantwortung oder Haftung übernehmen.

§ 7 Haftung

(1) Gleis 7 e. V. wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an gestifteten Gewinnen haftet Gleis 7 e. V. nicht.

(3) Gleis 7 e. V. haftet nur für Schäden, welche von Gleis 7 e. V. vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden durch die Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit. Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

§ 8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Gewinnspielbedingungen hiervon unberührt.

(4) Diese Gewinnspielbedingungen können jederzeit ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.